Die Steuerberatung Bulek aus Fürstenfeldbruck (FFB) heißt Sie willkommen!

eichenau-reisekosten-steuer-emmering-existenzgruendung

Sie befinden sich auf der Landingpage der Steuerberatung Bulek. Sie finden unsere Internetpräsenz unter www.steuerberatung-bulek.de

Herzlich willkommen bei der Steuerberatung Bulek aus Fürstenfeldbruck (FFB), ihrer persönlichen Steuerberaterin.

Die Steuerberatung Bulek (Steuerberaterin) betreut Sie kompetent in all Ihren Steuerfragen. Mit der fundierten Fachkenntnis, Engagement und langjähriger Beratungs- und Prüfungserfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei Standardaufgaben Ihres Unternehmens (bspw. Finanz-und Lohnbuchhaltung) genauso wie bei komplexen Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens. Dabei lege ich als Steuerberaterin (Stb) besonderen Wert auf eine vertrauensvolle persönliche Beratung meiner Mandanten.

Steuerberatung Bulek: Beratungskompetenz aus Erfahrung, ihre Steuerberaterin

Die Steuerberatung Bulek ist ein junges Unternehmen am Standort Fürstenfeldbruck, Inhaberin Steuerberaterin Katrin Bulek (Stb). Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche Belange, wie z.B. die Finanz-und Lohnbuchhaltung, Existenzgründerberatung und Erstellung von Jahresabschlüssen. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.

Unsere Philosophie: Qualität, Erfahrung, Engagement und das Vertrauen unserer Mandanten bilden die entscheidende Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Steuerberatung: Was ist die Kernaufgabe des Steuerberaters (Stb) Die Kernaufgaben des Steuerberaters (Stb) gliedern sich in drei Bereiche:

Aber durch die Lockerung des Standesrechts erhalten Bilanzbuchhalter und Lohnsteuerhilfevereine erweiterte Befugnisse und könnten den Steuerberatern Marktanteile abringen. Computerprogramme zur selbstständigen Erstellung von Steuererklärungen sowie das Elster Online Portal erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Und eine radikale Vereinfachung des Steuerrechts könnte einen Teil der klassischen Tätigkeit überflüssig machen.

Im Grunde sind noch nicht einmal wir Steuerberater (Stb) gegen eine Vereinfachung des Systems. Und das nicht nur, weil ihnen dann die Flut immer neuer und komplizierterer Gesetzgebung erspart bliebe, sondern weil es bei ihren anderen Tätigkeiten Entlastung bringen würde. Statt des Besuchens von mehr und mehr Schulungen wäre dann wieder mehr Zeit für die eigentliche Tätigkeit: die Steuerberatung.

Unsere Steuerberaterleistungen Wir bieten das gesamte Spektrum der Steuerberatung an. Angefangen bei der Einkommensteuerklärung, über Buchhaltung und Erstellung von Einnahmen - Überschuss - Rechnungen und Jahresabschlüssen bis hin zur Lohn- und Gehaltsabrechnung. Ebenso stehen wir Ihnen bei Fragen zur Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens oder aber bei der betrieblichen Altersversorgung für ihre Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite. Dabei umfasst unser Mandantenkreis nicht nur den einfachen Einkommensteuermandanten sondern auch Startups, Einzelunternehmen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften verschiedener Branchen. Lernen Sie unsere Leistungen hier näher kennen. Als Inhaberin (Steuerberaterin Katrin Bulek, Stb) stehe ich Ihnen für alle Fragen zur Vefügung.

Steuerberatung Steuerberatung Bulek bietet Ihnen das gesamte Portfolio einer zeitgemäßen Steuerberatung an: • Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren • Unterstützung bei Außenprüfungen • Beratung • Steuererklärung für private und geschäftliche Mandanten • Vertretung vor Finanzbehörden • Vermietungen • Photovoltaikanlagen • Anträge auf Lohnsteuerermäßigungen wie Kinderfreibetrag, Lohnsteuerklasse, etc. • Erstellung von Förderanträgen • Arbeitnehmerberatung • Rentner • Besteuerung von Stiftungen und Vereinen Steuerstrafrechtliche Beratung

Rechnungswesen

Das Rechnungswesen erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten, es ist zudem ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung. Wir übernehmen daher nicht nur Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung, sondern unterstützen Sie mit unserem Fachwissen sowohl bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge als auch der Entwicklung von Auswertungen. So erhalten Sie eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse.

Unsere Leistungen:

Erstellung von Umsatzsteuer-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsanmeldungen • Laufende Finanz- und Lohnbuchführung (EDV-gestützt) • Mahnwesen Einrichtung und Pflege von unternehmensinternen Buchhaltungssystemen • Jahresabschlusserstellung und Überschussrechnungen • Kostenrechnung

Betriebswirtschaftliche Beratung Die Anforderungen an das Unternehmensmanagement werden immer umfangreicher. Daher ist eine fundierte Wirtschaftsberatung für uns untrennbar mit den Leistungen einer guten Steuerberatung verbunden. Die Erfahrungen aus unserer umfangreichen Prüfungstätigkeit sind dafür von großem Wert.

Unsere Leistungen:

• Ergebnisverbesserungsanalysen • Aufbau und Gestaltung von Berichts- und Informationssystemen • Finanzplanung, Erfolgsplanung und Liquiditätsplanung • Aufbau und Gestaltung von Berichts- und Informationssystemen • Beratung bei Businessplänen • Existenzgründungsberatung • Startups • Erbschaftsregelungen • Finanzierungsberatung • Kreditwürdigkeitsprüfungen • Buchführungskontrollen

abschluss-muenchen-kleinunternehmer-photovoltaik-de

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Teil der Einkommensteuerklärung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind als Teil der Einkommensteuererklärung in einer gesonderten Anlage V zu erklären. Liegen solche Einkünfte vor, ist Pflichtveranlagung gegeben. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden durch den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind Überschusseinkünfte und keine Gewinneinkünfte. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung liegen vor bei entgeltlicher Überlassung von Vermögens-gegenständen des Privatvermögens an andere Personen zur Nutzung.

Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören zum Beispiel: 1. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen. 2. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, ( die Einkünfteerzielung aus der Vermietung einer einzelnen Sache des Privatvermögens ist als sonstige Einkunftserzielung § 22 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuzuordnen ). 3. Einnahmen aus zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten, insbesondere von schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen Urheberrechten. Zu den typischen Werbungskosten bei einer vermieteten Wohnung gehören zum Beispiel: • die Abschreibung auf das Gebäude (Absetzung für Abnutzung), • Ausgaben für den Bezug von Wasser, Strom oder Brennstoff • die Grundsteuer • die Finanzierungskosten (Zinsen für Hypothek, Grundschuld, Disagio, Abschlussgebühr Bausparvertrag), soweit mit der Wohnung im Zusammenhang stehend • das Hausgeld bei einer Eigentumswohnung (jedoch ohne Zuführung zur Instandhaltungsrücklage), • Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten • Kosten der Steuerberatung soweit sie auf die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entfallen, • Erbbaupachtzins • Verwaltungskosten (Büromaterialien, Reisekosten zum vermieteten Objekt und zu Eigentümerversammlungen) Die Werbungskosten sind grundsätzlich in dem Jahr steuermindernd abzusetzen, in dem sie abgeflossen sind.

Besondere Acht muss man geben bei der Vermietung an nahe Angehörige. Hier ist es besonders wichtig sich vor Beginn der Vermietung mit dem Steuerberater zusammenzusetzen um zu besprechen, wie hoch die Miete sein muss, um 100% der Werbungskosten in Abzug bringen zu können. Zudem ist besondere Acht beim Verkauf zu geben. Soweit die Immobilie die letzten drei Jahre nicht eigenutzt wurde und 10 Jahre noch nicht verstrichen sind, dann ist der Gewinn aus der Veräußerung der Immobilie zu versteuern.

firmenwagen-steuer.de

steuerberaterin-muenchen.bayern

einkommensteuererklärung-ffb.de

steuerberaterin-erbschaftsteuer-verpachtung-germering-steuerberatung

Steuerberatung Bulek

Steuerberaterin (Stb)

Katrin Bulek

Feuerhausstr. 11 A

82256 Fürstenfeldbruck (FFB)

erbschaftsteuer-steuerberatung-de-existenzgruendung-steuererklaerung

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

08141 -6 30 78

oder schreiben Sie uns:

info@steuerberatung-bulek.de

Öffnungszeiten

Mo.-Mi. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Do.     10.00 Uhr - 20.00 Uhr
Fr.     08.00 Uhr - 14.00 Uhr

Beratungsqualität aus Erfahrung: Erfahren Sie mehr über die Philosophie, Vorzüge unserer Kanzlei - der Steuerberatung Bulek. (Steuerberaterin - Stb) Wir unterstützen Sie umfassend und individuell bei allen steuerlichen Belangen: Informieren Sie sich über unsere Leistungen!

Menü

social